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Home > Gemeinde > Verwaltung > Gemeindesekretär
Der Gemeindesekretär als ranghöchster Beamter der Gemeinde wird vom Gemeinderat ernannt. Er ist die alleinige Führungskraft der Gemeinde und untersteht in dieser Eigenschaft dem Bürgermeister. Als obersten Vorgesetzten des Gemeindepersonals obliegt ihm die Aufgabe der Führung und Motivierung der Mitarbeiter mit dem Ziel, die Gemeindeverwaltung bürgernahe, effizient und wirtschaftlich zu gestalten.
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